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Kosten 
– Ihres Hörgeräts

Die Kosten für eine Hörgeräteversorgung setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen, die vergütet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich bei Vorliegen einer HNO-ärztlichen Verordnung an den Kosten für das Hörsystem, die Otoplastik sowie den Service in der Nachbetreuung.

Gemeinsam besprechen wir die Kosten

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Hörsysteme

Der Preis für ein Hörsystem richtet sich nach der technischen Ausstattung. Die Hörsysteme der untersten Preisklasse (sogenannte Kassengeräte) sind aus medizinischer Sicht für die meisten Schwerhörigen ausreichend. Für diese Hörsysteme müssen gesetzlich Versicherte mit HNO-ärztlicher Verordnung nichts* dazu bezahlen, denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für zwei Hörgeräte einen Festbetrag von insgesamt ca. 1200 EUR (dieser Betrag variiert je nach Krankenkasse leicht nach oben oder unten).

Höherpreisige Hörsysteme bieten unterschiedlichste zusätzliche Ausstattungsmerkmale, die vor allem höheren Ansprüchen an Ästhetik, Hörkomfort und Bedienung gerecht werden.

Bei uns gibt es Hörgeräte aller namhaften europäischen Hersteller und in allen Preisklassen in großer Auswahl. Sie können jederzeit die aktuellsten technischen Entwicklungen bzw. Produktneuheiten des Hörgerätemarktes bei uns testen und/oder erwerben.

Wir bieten alle Hörsysteme zu sehr fairen Preisen an.

Moderne Hörsysteme sind oft mit einem externen Hörer ausgestattet. Die meisten Hörakustiker stellen diesen separat in Rechnung. Bei uns werden dafür im Zusammenhang mit einer Hörgeräteversorgung keine separaten Kosten berechnet.

Gleiches gilt für die gewählte Otoplastik – auch hierfür müssen Sie bei uns im Zusammenhang mit einer Hörgeräteversorgung nichts dazu bezahlen.

*Wenn keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung vorliegt, müssen 10 EUR/Hörgerät an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden.


Serviceleistungen vor dem Erwerb von Hörgeräten

Umfangreiche Beratung, Anpassung von Hörsystemen, mehrwöchiges Probetragen unterschiedlicher Hörsysteme – das alles ist bei uns selbstverständlich kostenfrei.

Nachbetreuung (Pflege und Wartung der Hörsysteme)

Damit die Hörgeräte stets einwandfrei funktionieren können, sollten diese regelmäßig vom Hörakustiker überprüft, gereinigt und gewartet werden. Häufig müssen Hörsysteme im Laufe der Zeit auch nachgestellt werden. All diese Serviceleistungen sind bei uns in der Regel kostenfrei.

Zubehör

Es gibt umfangreiches Zubehör für Hörsysteme – zum Beispiel zur Reinigung und Trocknung, aber auch zum besseren Verstehen beim Fernsehen, in Mehrpersonengesprächen, zur drahtlosen Verbindung mit unterschiedlichen Geräten, zur Steuerung via Smartphone, und, und, und…

Dies können Sie jederzeit bei uns erwerben. Gern schnüren wir Ihnen auch Gesamtpaket im Zusammenhang mit den von Ihnen ausgewählten Hörsystemen inkl. dem gewünschten Zubehör zu einem attraktiven Gesamtpreis.

Hörgerätebatterien

Es gibt zwar mehr und mehr Hörgeräte mit moderner Akkutechnologie, aber nach wie vor benötigen die meisten Hörgeräte noch Batterien, für die Kosten entstehen. Als Richtwert gilt ein Bedarf von ca. 36 Hörgerätebatterien/Hörgerät im Jahr. Für einen Nutzungszeitraum von 6 Jahren sind das Kosten in Höhe von ca. 140 EUR pro Hörgerät, also ca. 280 EUR bei 2 Hörgeräten.


Beispielrechnung

Komplettkosten einer Hörgeräteversorgung inkl. Vorab- und Nachbetreuungsservice, bei gesetzlich Versicherten mit HNO-ärztlicher Verordnung.

Hörgeräte 0,- bis ca. 1.700 EUR
Beratung, Anpassung, Probetragen 0,- EUR
Otoplastik, externer Hörer 0,- EUR
Nachbetreuung im Versorgungszeitraum 0,- EUR
Zubehör Preisliste
Batterien ca. 24 EUR/Jahr

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